Arbeitsweise

 

Für Filmeditor*in, Montageassistent*in und Toneditor*in gleichermaßen gültig:
Die Anstellungen für diese Berufsgruppen sind zumeist zeitlich befristet und werden durch einen schriftlich (selten auch mündlich) abgeschlossenen Arbeitsvertrag begründet. Die damit in Zusammenhang stehenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen sind im Kollektivvertrag geregelt. Die Gage unterliegt der freien Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, darf jedoch die im Zusatzkollektivvertrag (Mindestgagentarif) festgelegten Mindesthöhe nicht unterschreiten.
zusätzlichen Qualifikation und langjähriger Erfahrung von Filmeditor*innen, Toneditor*innen und Montageassistent*innen, ist in Form von adäquat erhöhten Gagen Rechnung zu tragen.
Editor*innen und Assistent*innen arbeiten entweder als Angestellte in vorübergehender Tätigkeit, d.h. projektbezogen für die jeweilige Dauer (Minimallänge 1 Tag ! ), oder – allerdings entgegen dem Gesetz – auf Honorarbasis, wobei sie sich selbst versichern müssen.
Fix angestellte Filmeditor*innen oder Montageassistent*innen sind – außerhalb des ORF – eine absolute Rarität.

 

Steuerliche Belange

Durch die befristeten Arbeitsverhältnisse ist der*die Editor*in, der*die Montageassistent*in, oder der*die Toneditor*in gezwungen, die Unterlagen bzw. Kurse für seine Weiterbildung und teilweise auch Recherchematerial (z.B.Kinobesuche, DVDs, etc. von ähnlichen Filmen wie ein zukünftiges Projekt) aus der eigenen Tasche zu finanzieren.

All dies kann und soll auf dem Finanzamt argumentiert werden.

 

Arbeitsmarktservice

AMS WIEN / TEAM 4

Im Mai 2004 wurde vom AMS Wien für Wiener Künstler eine eigene Betreuungs- und Beratungsstelle geschaffen: TEAM 4.
Seit Mai 2004 können also auch Filmeditor*innen und Montageassistent*innen die Betreuung und Vermittlung durch das TEAM 4 in Anspruch nehmen. Wir raten daher allen Wiener Editor*innen im Fall der Arbeitslosigkeit oder beim Bezug der Notstandshilfe beim zuständigen Wohnsitz-AMS die jeweilige Betreuerin um Überstellung zu TEAM 4 zu ersuchen. Betreut werden nicht nur Personen, die eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung haben, sondern auch jene, die einen künstlerischen Beruf nachweislich ausüben. Die Betreuung durch TEAM 4 ist eine sogenannte Maßnahme, gilt also anstatt eines für uns meist völlig sinnlosen Kurses (z.B. „wie bewerbe ich mich richtig“). Das ist vor allem für jene wichtig, die schon längere Zeit arbeitslos sind und daher keinen Berufsschutz mehr haben. Es ist auch möglich, einen Kurs selbst vorzuschlagen (dieser muss allerdings nachweisbar im Zusammenhang mit dem jeweiligen Beruf stehen und auch die Möglichkeit einer weiteren Beschäftigung erhöhen; z.B. Kurs für ein anderes Schnittsystem). Dieser Kurs kann auch im EU-Ausland stattfinden. Die Kosten werden allerdings oft nur zu einem Teil übernommen. Die Betreuerin für den Film Bereich heißt Sabine Witasek. Sie war selbst jahrelang in der Filmbranche tätig und kennt daher die Besonderheiten unserer Arbeitssituation und die damit zusammenhängenden Anliegen.

Da wir meinen, dass es sehr wichtig ist, dass Filmschaffende adäquat betreut und vermittelt werden, ersuchen wir dieses Angebot in jedem Fall zu nützen.

TEAM 4 KÜNSTLERSERVICE
1010 Wien, Salztorgasse 1/1.Stock
01/533 38 28

team4.or.at

s.witasek@team4.or.at

Neuerung für Bezieher*innen von Honoraren für Arbeiten ohne Anmeldung

Wenn Honorare für selbständige Arbeiten in Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld verdient werden, ist zu beachten, dass die zulässige Obergrenze beim Zuverdienst die tägliche, monatliche und jährliche Obergrenze (Geringfügigkeitsgrenze) nicht überschreiten darf.
Übersteigt das selbständige Einkommen den Betrag, so ist mit dem Verlust des Arbeitslosenanspruchs und die Einstufung als Neue*r Selbständige*r zu rechnen.

Jedes Arbeitsverhältnis ist neben Team4 auch dem AMS zu melden.